Ein „gepflegter“ Betrug wird zur Normalität!

Die Branche der mobilen Seniorenbetreuungen ist breitgefächert und eigentlich sollen Sie sich um die Belange unserer Senioren kümmern, um diesen nach einem arbeitsreichen Leben ihren Alltag zu erleichtern.

Unser Gesetzgeber hat dafür die Pflegeversicherung ins Leben gerufen, in die monatlichen Pflichtbeiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, jeweils zu 50% Beteiligung, außer in Sachsen, einfließen.

Verwaltet werden die Gelder von den Pflegekassen, die jeweils bei den Krankenversicherungen anhängig sind. Heißt, jede Krankenkasse hat eine eigene Pflegekasse. Der gesamte Schriftverkehr zwischen Pflegebedürftigen und Pflegekasse läuft immer über die Krankenkasse, bei der man Mitglied ist.

Die Pflege wiederum hat eigene Gesetzgebung, die im Sozialgesetzbuch 1-11, verankert ist, und alles gesetzlich regelt, was der Gesetzgeber meinte regeln zu müssen.

Eine Person bekommt es mit der Gesetzgebung der Pflege-(Versicherung) zu tun, wenn er, bei seiner Krankenversicherung, einen Antrag auf einen Pflegegrad stellt. Nach der Antragstellung kommt der Medizinische Dienst zu ihm nach Hause und erstellt, nach einem Punktesystem, ein Gutachten über alles was er noch selbstständig kann UND eben auch über alles was er nicht mehr selbstständig im Alltag verrichten kann. Die Punktezahl, die sich aus dieser Begutachtung ergibt, wird intern dann noch mal gewichtet, heißt das Punkteergebnis wird künstlich heruntergerechnet. Dann bekommt man einen sehr dicken Brief in von der Krankenversicherung, aus der man das Ergebnis nachlesen kann. Meist wurde ein Pflegegrad zuerkannt und ab der Antragstellung bekommt man einen Pflegegrad.

Es gibt seit 2017 5 Pflegegrade

Nachfolgend liste ich die Pflegegrade mit den dazugehörigen Geldleistungen auf

Pflegegrad 1:

kein Pflegegeld,

125 € Entlastungsbeitrag pro Monat

Pflegegrad 2:

Pflegegeld 316 €,

Entlastungsbeitrag 125 € pro Monat,

Pflege-Sachleistung 724 € pro Monat

1612 € Verhinderungspflege und 1774 € Kurzzeitpflegebeitrag jeweils pro Jahr

Pflegegrad 3:

Pflegegeld 545 €

Entlastungsbeitrag 125 € pro Monat,

Pflege-Sachleistung 1363 € pro Monat

1612 € Verhinderungspflege und 1774 € Kurzzeitpflegebeitrag jeweils pro Jahr

Pflegegrad 4:

Pflegegeld 728 €

Entlastungsbeitrag 125 € pro Monat,

Pflege-Sachleistung 1693 € pro Monat

1612 € Verhinderungspflege und 1774 € Kurzzeitpflegebeitrag jeweils pro Jahr

Pflegegrad 5:

Pflegegeld 901 €

Entlastungsbeitrag 125 € pro Monat

Pflege-Sachleistung 2095 €

1612 € Verhinderungspflege und 1774 € Kurzzeitpflegebeitrag jeweils pro Jahr

Und jetzt kommen wir zu der allgemeinen Vorgehensweise der mobilen Dienste

Ob groß oder kleines Unternehmen, die Art und Weise ist nahezu immer gleich.

Die Eintrittstür in diesem Markt des großen Geldes ist der Entlastungsbeitrag und damit verbunden die Pflege-Sachleistungen.

Laut Gesetz wird der Entlastungsbeitrag nur an qualifizierte Helfer*in ausgezahlt und zwar direkt von den Pflegekassen, ohne das der Zupflegende es mitbekommt. Qualifizierte Helfer*in sind Personen, die bei einen Pflegeunternehmen (Mobilie Pflegedienste) angestellt sind, weil man davon aus gegangen ist, dass Angestellte bei mobilen Pflegediensten entweder aus der Branche sind, also ehemaliges Pflegepersonal oder ähnliches oder die mobilen Pflegedienste sich ihrer Verantwortung bewusst sind und ihr Personal entsprechend ausbilden.

In drei Bundesländern, unter anderem in Berlin, wurde auch der Nachbarschaftshilfe zugestimmt. Die Nachbarschaftshelfer*in in der Pflege müssen dafür einen 6-stündigen kostenlosen Basiskurs nachweisen und auch bestanden haben. Das danach folgende Zertifikat muss bei der Pflegekasse eingereicht werden, womit die Pflegekasse dann auch weis, wohin sie den Entlastungsbeitrag monatlich überweisen muss.

Bleiben wir jedoch bei den mobilen Seniorenbetreuungsunternehmen oder mobilen Diensten

Diese Unternehmen nehmen also den Entlastungsbeitrag als Eintrittstür und beantragen im Namen des Zupflegenden die Pflege-Sachleistungen (siehe Pflege-Sachleistungen bei den Pflegegraden). Nachdem die Pflegekasse es genehmigt hat, bekommen die Zupflegenden KEIN monatliches Pflegegeld mehr, stattdessen kassieren die Unternehmen die Pflege-Sachleistung, den Entlastungsbeitrag und zusätzlich noch einmal im Jahr pro Zupflegenden die Verhinderungs- und Kurzzeitpflegebeiträge, zusammen 2499 €.

Dies bedeutet die Unternehmen kassieren pro Jahr und Kunde (Zupflegenden) sooo richtig ab!

Aber jetzt kommt der eigentliche Witz des Businessplans der Unternehmen

  1. zu 2/3 beschäftigen Sie Minijober, die jeweils bis zu 40 Zupflegende, oder mehr, pro Monat betreuen müssen und das mit einem Mindestlohn von 12,55 € pro Stunde
  2. Die Zupflegenden bekommen (nachweislich) 1 bis höchstens 2 Stunden pro Woche an Dienstleistung von dem Unternehmen. Pro „Kunde“ haben die Unternehmen pro Monat also Ausgaben von höchstens 100,40 €, aber Einnahmen zwischen 1057,25 und 2428,25 €.

Fazit!

Wer als Unternehmer in der Pflege noch klagt macht was verkehrt!

Und für alle Minijober in der Branche gilt – wehrt euch, Jungs und Mädels

Eure Chefs verdienen sich gerade eine goldene Nase auf Eure Kosten!

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